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Im Überblick

Vielseitiges Gesamtangebot

In Dornstadt engagieren sich die bürgerliche Gemeinde sowie die katholische und evangelische Kirche, um ein plurales Angebot an Kindergartenplätzen bereit zu stellen. Die einzelnen Träger mit ihren charakteristischen pädagogischen Konzepten ergänzen sich zu einem vielseitigen Gesamtangebot.

Ergänzend bestehen in der Gemeinde verschiedene Angebote zur Kleinkindbetreuung durch Tagesmütter.

Anmeldung & Elternbeiträge

Anmeldung Ihres Kindes

Alle Einrichtungen in der Gemeinde nutzen ein zentrales Vormerksystem für die die Vergabe von Betreuungsplätzen.

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für das kommende Kindergartenjahr (01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres) benötigen, merken Sie Ihren Bedarf bitte bis spätestens 01. März online vor.

Hier gelangen Sie zur zentralen Vormerkung. Nur Kinder, die fristgerecht vorgemerkt worden sind, können bei der Vergabe von Betreuungsplätzen berücksichtigt werden. Diese Vormerkung stellt jedoch keine Anmeldung dar! Bei der Vormerkung können Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben, in denen Ihr Kind künftig betreut werden soll. Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Verpflegung

Im Kinderhaus, Kita Pusteblume und Apfelwiese werden Frühstück und Snacks für die Kinder angeboten (verpflichtend). Der monatliche Beitrag der Eltern beträgt 15€

In allen Einrichtungen der Gemeinde (außer Naturkindergarten Tomerdingen und Ev. Kindergarten Temmenhausen) wird ein warmes Mittagessen (Caterer) angeboten. Dies ist eine freiwillige Leistung, eine Ausnahme gibt es nur im Kinderhaus Dornstadt.

Die Kosten für das Mittagessen betragen für Kinder unter 3 Jahren 3,30€ für Kinder über 3 Jahren 4,47€

Bitte beachten Sie

  • Für die Vergabe eines Ganztagesbetreuungsplatzes ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Beschäftigungszeiten erforderlich. Den entsprechenden Vordruck finden sie hier: 

Bescheinigung zur Vormerkung für eine Ganztagesbetreuung (PDF-Dokument, 480,07 KB, 05.02.2025)

  • Falls Sie erst nach Dornstadt zuziehen, benötigen wir den Nachweis, dass Ihnen hier Wohnraum zur Verfügung steht (z.B. Kopie/Auszug aus dem unterschriebenen Mietvertrag, aus dem Kaufvertrag, o.ä.).
  • Beim Vorliegen belastender Faktoren (z.B. Pflege eines Angehörigen, Erkrankung oder Behinderung eines Angehörigen, o.ä.) ist ebenfalls eine entsprechend Bescheinigung vorzulegen.

Die (ausgefüllten und unterschriebenen) Nachweise laden Sie bitte in der Zentralen Vormerkung direkt hoch.

Was ist zu tun, wenn ich nicht über einen Internetzugang verfüge?

In diesen (seltenen) Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Weiszhar.

Sie erhalten dann ein Formular, in das die notwendigen Daten eingetragen werden müssen. Gerne sind wir Ihnen bei der Online-Vormerkung oder dem Ausfüllen des Formulars behilflich.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Einrichtungen keine Vormerkungen entgegennehmen!

Wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz bekommt?

Nach dem genannten Stichtag werden die registrierten Vormerkungen an die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. Die freien Betreuungsplätze werden nach einheitlichen Kriterien durch die jeweilige Einrichtung selbst vergeben. Von dort erhalten Sie dann umgehend eine verbindliche Mitteilung, ob Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Nach der erfolgten Platzzusage sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Aufnahmevertrag mit der zusagenden Einrichtung abzuschließen, da sonst der Platz anderweitig vergeben wird.

An Kinder, die am Stichtag 01. März nicht vorgemerkt waren, sowie an Kinder auf einer eventuellen Warteliste können freie bzw. freiwerdende Plätze unterjährig vergeben werden, wenn sie zum 01. Oktober entsprechend vorgemerkt sind.

Nach welchen Kriterien werden Betreuungsplätze vergeben

Der Gemeinderat hat am 25.05.2023 einheitliche Vergabekriterien für die Kitaplätze beschlossen.

Vergabekriterien  (PDF-Dokument, 394,24 KB, 10.10.2024)

Monatliche Elternbeiträge für die Kinderbetreuung

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ab 01.09.2025 (PDF-Dokument, 524,30 KB, 19.08.2025)

Zur Sozialstaffelung nach der Kinderzahl:

Bei der Kinderermäßigung zählen alle Kinder in der Familie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Zur Berechnung des Höchstbetrags pro Familie:

Hier handelt es sich um eine "doppelte Sozialstaffelung", die zum Tragen kommt, wenn mehrere Kinder aus der Familie eine Einrichtung gleichzeitig besuchen.

Bei Fragen zum Elternbeitrag der Gemeindekindergärten steht Ihnen Jan Weiszhar zur Verfügung.

Unsere Satzung

Aus ökologischen Gründen wollen wir unsere Satzung nun digital anbieten. Diese steht Ihnen hier zum Download bereit.

Satzung zum Aufnahmeheft der Kita (PDF-Dokument, 807,02 KB, 10.10.2024)